rmodal.js

Klass Wagen | Allgemeine Bedingungen für die Autovermietung in Portugal

Kapitel 1. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN:

1.1 Um ein Fahrzeug zu mieten, muss der KUNDE bei der Abholung des Fahrzeugs die folgenden Originaldokumente vorlegen: einen nationalen Führerschein, der für die gesamte Mietdauer gültig ist und mindestens ein Jahr Fahrpraxis für Fahrzeuge der Kategorie B nachweist, ein gültiges Ausweisdokument sowie eine auf den Namen des Kunden ausgestellte Kreditkarte im Original mit sichtbarer Kartennummer und einer Mindestgültigkeit von 90 Tagen.

1.2 Der KUNDE ist direkt verantwortlich für die Beschaffung und den Besitz aller notwendigen Dokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Führerschein, die das Recht zum Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen sowohl in Portugal  als auch in den Ländern, die er mit dem gemieteten Fahrzeug besuchen/ bereisen wird, belegen, wobei Klass Wagen LDA (der VERMIETER) in dieser Hinsicht von jeglicher Haftung befreit ist.

Der KUNDE übernimmt ausdrücklich die volle Verantwortung für die Anmietung eines Fahrzeugs und das Führen desselben auf Portugal  Gebiet, indem er ausdrücklich erklärt, dass er im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist, einschließlich eines internationalen Führerscheins, sofern der Besitz eines solchen gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Führerschein nicht von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, muss der KUNDE einen internationalen Führerschein erwerben, um in Portugal fahren zu können.

Der KUNDE erhält die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs auf der Grundlage des nationalen Führerscheins, auf dem das Datum der Erlangung der Fahrberechtigung vermerkt ist.

1.3 Das Mindestalter für die Vermietung und das Fahren eines Fahrzeugs zu den Standardbedingungen beträgt 23 Jahre. Außerdem müssen sowohl der Hauptfahrer als auch die Zusatzfahrer unabhängig von der Dauer der Anmietung seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Der VERMIETER bietet die Möglichkeit, ein Auto an Personen unter 23 Jahren (mindestens 18 Jahre) unter den folgenden Bedingungen zu vermieten:

- Wenn der KUNDE und/oder zusätzliche Fahrer unter 20 Jahre alt sind (mindestens 18 Jahre alt) und/oder einen gültigen Führerschein besitzen, der weniger als 12 Monate alt ist, können sie ein Auto mieten und fahren, indem sie eine zusätzliche Gebühr „Unerfahrener Fahrer“ von 1000 Euro unabhängig von der Dauer des Mietvertrags zahlen.

- Die KUNDEN und Zusatzfahrer, unter 23 Jahren (mindestens 20 Jahre), zahlen eine „Jungfahrer“-Gebühr von 10 Euro/Miettag. KUNDEN, die über 23 Jahre alt sind, zahlen diese Gebühr nicht.

Wenn der Hauptfahrer oder zusätzliche Fahrer 70 Jahre oder älter sind und seit mehr als 12 Monaten einen Führerschein haben, können sie ein Auto mieten, wenn sie die "Seniorfahrer"-Gebühr von 7.50 Euro pro Miettag zahlen.

1.4 Zusatzfahrer: 9  Euro/ Miettag inkl. MwSt., maximal 140 Euro/Auto/Monat.

Kapitel 2 FAHRZEUGZAHLUNG/RESERVIERUNG

2.1 Die Tarife sind fest und in Euro/Tag angegeben und beinhalten: Mehrwertsteuer, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugwartung.

2.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind: Kraftstoffkosten, Straßenbenutzungsgebühren, eventuelle Geldstrafen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen und die geltenden nationalen Rechtsvorschriften, Gebühren für die Überquerung von Brücken, Gebühren für das Parken auf Flughäfen usw. Für die Zahlung dieser Beträge ist allein der KUNDE verantwortlich.

2.3 Die vollständige Zahlung kann im Voraus mit einer Bankkarte auf der Website www.klasswagen.com oder zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags mit einer Kreditkarte (VISA, MASTERCARD) in Euro erfolgen.

Hinweis: Alle in diesen Geschäftsbedingungen genannten Beträge gelten für den KUNDEN am Tag der Vertragsunterzeichnung. DER VERMIETER behält sich das Recht vor, diese Gebühren jederzeit durch Änderung der auf der offiziellen Website veröffentlichten Informationen zu aktualisieren; die Änderungen gelten ausschließlich für zukünftige Verträge.

2.4 Der VERMIETER bietet dem Kunden die folgenden zusätzlichen Dienstleistungen an:

- „Neuwagen“-Dienst für 3,90 Euro/Tag zur Garantie eines Automodells mit Baujahr 2024-2025.

- GPS: 8 Euro/Tag.

- Kindersitz/ Booster: 10 Euro/ Miettag inkl. MwSt., maximal 120 Euro/sitz/Monat.

- Parkservice für 30 Euro/Tag für Situationen, in denen der KUNDE sein persönliches oder gemietetes Auto während des Vertrages auf dem Parkplatz des VERMIETERS abstellen möchte. Der VERMIETER ist nicht für das Auto des KUNDEN verantwortlich.

Jede zusätzlich gewählte Leistung wird für den gesamten Mietzeitraum berechnet (der Preis multipliziert mit der Anzahl der Tage), mit Ausnahme der Fälle, in denen die Leistung die Höchstgrenze erreicht (entsprechend der Anzahl der Miettage) oder es sich um eine einmalige Gebühr handelt; in diesen Fällen wird der maximale/einmalige Gebührenwert berechnet.

Annullierungsbedingungen für eine bestätigte und im Voraus bezahlte Reservierung.

Eine im Voraus per Banküberweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD) auf der Website des MIETERS bezahlte Reservierung kann unter folgenden Bedingungen storniert werden:

a) Wenn das Abholdatum und die Abholzeit mehr als 48 Stunden vor dem Stornierungsdatum liegen, wird der vom Kunden bezahlte Betrag abzüglich 30 Euro auf das Konto zurückerstattet (innerhalb von 5-7 Werktagen). Bei den 30 Euro handelt es sich um Bankgebühren und logistische Kosten.

b)       Wenn das Abholdatum und die Abholzeit weniger als 48 Stunden vor dem Stornierungsdatum liegen, wird der im Voraus bezahlte Betrag NICHT zurückerstattet. Der Kunde erhält eine Gutscheingutschrift über den Betrag der gekauften Zusatzleistungen, die für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann. Unter „Zusatzleistungen“ versteht man jede andere zusätzliche Leistung, die der Kunde zusätzlich zur Autovermietung ausgewählt/gekauft hat.

 * Wenn der KUNDE seine Reservierung mehr als 48 Stunden vor der Abholzeit stornieren und den im Voraus gezahlten Betrag für eine spätere Reservierung behalten möchte, kann er eine Gutschrift erhalten.

Alle Annullierungen von Buchungen müssen schriftlich an [email protected] oder über die Schaltfläche „Annullieren“ in der E-Mail „Buchung verwalten“, die der KUNDE erhalten hat, mitgeteilt werden.

Der VERMIETER behält sich das Recht vor, die Anmietung/Buchung, die Verlängerung des Vertrags oder die Bearbeitung von Ansprüchen abzulehnen, wenn die vorgelegten Dokumente ungültig, nicht konform oder unvollständig sind und nicht den vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus berechtigt unangemessenes, aggressives oder unhöfliches Verhalten des Kunden gegenüber den Mitarbeitern/Vertretern von Klass Wagen den VERMIETER zur Ablehnung der oben genannten Leistungen. Bei im Voraus bezahlten Reservierungen wird im Falle des Vorliegens der oben genannten Umstände der Betrag NICHT zurückerstattet.

2.5 Die Fahrzeugreservierung gilt erst dann als sicher, wenn der KUNDE das Mietangebot annimmt und die „Reservierungsbestätigung“ und den eindeutigen Reservierungscode per E-Mail erhält.

REGELUNG ZUR ÄNDERUNG EINER BESTÄTIGTEN RESERVIERUNG
1. Zahlung bei Ankunft: Bei jeder Änderung der Reservierung (Änderung des Zeitraums, Hinzufügung/Entfernung von Zusatzleistungen) werden die Kosten der Reservierung zu den zum Zeitpunkt der Änderung(en) gültigen Kosten neu berechnet.
2. Im Voraus bezahlte Reservierung: Bei jeder Änderung einer Reservierung, die mehr als 24 Stunden vor der Abholung vorgenommen wird (Änderung des Zeitraums, Hinzufügung/Entfernung von Zusatzleistungen), werden die Kosten der Reservierung auf die zum Zeitpunkt der Änderung(en) gültigen Kosten aktualisiert. Ergibt sich durch die Aktualisierung eine Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem aktualisierten Betrag, wird es die folgende verfahren:
a) Bei negativen Werten: Es wird automatisch eine Gutschein über die Differenz ausgestellt, nachdem der KUNDE die Änderung(en) gespeichert hat.
b) Bei höheren Werten: Der KUNDE muss den sich ergebenden Summe zahlen, um die Reservierung mit der/dem gewünschten Änderung(en) zu aktualisieren.

2.6 Die Reservierung wird für eine Fahrzeugklasse/Kategorie und nicht für ein bestimmtes Fahrzeug bestätigt. Der Vermieter kann keine Garantie für eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Motor oder eine bestimmte Farbe des Fahrzeugs geben.

2.7 Wenn der VERMIETER zum Zeitpunkt der Lieferung kein Fahrzeug der Klasse zur Verfügung hat für die der KUNDE eine Reservierung bestätigte, wird er ein Fahrzeug der nächsthöheren Klasse liefern, ohne dem KUNDEN dafür einen Aufpreis zu rechnen, außer in den Fällen, die in Artikel 2.9, Punkt "b" beschrieben sind.

Die Ordnung der Fahrzeugklassen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://klasswagen-terms.my.canva.site/order-of-car-classes.

2.8 Kilometerstand: unbegrenzte kilometerzahl

2.9 Hat der Flug des KUNDEN Verspätung oder schafft er es nicht rechtzeitig zur Abholung, muss der KUNDE den VERMIETER informieren. Wenn der KUNDE den VERMIETER nicht über die Verspätung informiert, wird die Reservierung storniert. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren kann der VERMIETER die folgenden Bedingungen anwenden:               

a) Zwischen 0 und 3 Stunden Verspätung: das Auto kann unter Beibehaltung der gleichen Reservierung abgeholt werden;
b) Mehr als 3 Stunden Verspätung: je nach Verfügbarkeit kann das Auto vom KUNDEN gegen eine Gebühr von 25 Euro abgeholt werden, wie in Anhang 1 - "Strafkosten der vorliegenden Mietbedingungen" angegeben. Wenn kein Fahrzeug verfügbar ist, wird die Reservierung endgültig storniert, und der KUNDE hat keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.
c) KUNDEN, die sich für den Service „Risiko 0“ entscheiden, sind bei einer Verspätung von bis zu 12 Stunden geschützt, ohne zusätzliche Kosten im Falle einer Verspätung.

2.10 Elektronische Mautgebühren in Portugal

Rückerstattbare Sicherheitskaution für Mautgebühren: 150 Euro.

Die rückzahlbare Kaution stellt eine vorübergehende Sperrung des genannten Betrags auf der akzeptierten Karte des KUNDEN dar. Innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs werden dem KUNDEN, wenn das Via Verde-Gerät in Gebrauch ist, von der angegebenen Kaution die Beträge abgebucht, die den Gebühren zuzüglich der Kosten für die Gerätemiete entsprechen.
                                                           

Der VERMIETER bietet dem KUNDEN die Möglichkeit, ein Via-Verde-Gerät zu mieten, das auf allen Autobahnen in Portugal gültig ist und es dem KUNDEN ermöglicht, die vorgesehenen Mautgebühren nach Rückgabe des Fahrzeugs zu bezahlen.

Gemäß Dekret - Gesetz Nr. 84-C/2022 und Verordnung Nr. 190/2013 (Artikel 27) ist die Anmietung des elektronischen Geräts namens Via Verde nun verpflichtend.

Die Kosten für die Anmietung des Via Verde-Geräts betragen 2,23Euro/Tag, maximal 22,30 Euro/Miete (inklusive MwSt.).

Falls der KUNDE weiterhin das Via Verde-Gerät nutzen möchte (der Nachweis erfolgt durch die von Via Verde gesendete Abrechnung), werden neben den Kosten für die Autobahnmaut, die der Kunde zu tragen hat, die Kosten für das Gerät gemäß obiger Erläuterung hinzugefügt.

Die Belastung für die Autobahnmaut und das Via Verde-Gerät wird spätestens 30 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs von der Sicherheitskaution abgebucht.

Jedes Fahrzeug in der Flotte ist mit einem OBU-Gerät ausgestattet, das an der Windschutzscheibe angebracht ist und den fahren auf der Autobahn erleichtert. Es ist strengstens unerlaubt, das Gerät zu demontieren oder den Montage zu ändern. Es ist dem KUNDEN strengstens unerlaubt, eigene Geräte am gemieteten Auto zu verwenden. Wenn der VERMIETER feststellt, dass das Gerät bei der Rückgabe fehlt, muss der KUNDE eine Gebühr von 55 Euro zahlen.

2.11 Verfahren bei verspäteten Mautgebühren:

Der VERMIETER ist berechtigt, eine verspätete Gebühr durch eine Vorautorisierungstransaktion oder durch eine Karten-im-Datei Transaktion vorzunehmen.

Zur Zeit der Fahrzeugübernahme autorisiert der VERMIETER eine Sicherheitskaution von 150 Euro, die nur 30 Tage gültig ist. Eine Vorautorisierung sperrt den genannten Betrag auf dem KONTO des KUNDEN. Sobald eine Vorautorisierung erfolgt ist, kann der KUNDE den gesperrten Betrag nicht benutzen. Während einer Vorautorisierung kann es sogar so aussehen, als ob der Betrag vom KONTO des KUNDEN abgebucht wurde, dies ist jedoch nicht der Fall, das Geld ist lediglich 'nur belastet', bis eine neue Transaktion für diesen Betrag erfolgt (Freigabe oder teilweise/vollständige buchung).

Eine Karten-im-Datei Transaktion ist eine Belastung auf der Karte in Höhe des Betrags, der benötigt wird, um die Kosten für die Mautgebühren und die Anmietung des Via Verde Geräts zu decken. Diese kann erfolgreich sein, wenn ausreichend Geld auf der Karte vorhanden ist oder wenn der Kartentyp diese Methode der Belastung unterstützt.

Spätestens 30 Tage nach Abschluss eines Mietvertrags, wenn die Mautgebühren vom VERMIETER erhalten werden, werden die entsprechenden Beträge zusammen mit dem Betrag für die Anmietung des Via Verde-Geräts vom KONTO des KUNDEN mittels Karten-im-Datei Transaktion abgebucht; falls die Transaktion erfolgreich ist, wird die zuvor vorautorisierte Sicherheitskaution vollständig freigegeben. Wenn die Karten-im-Datei Transaktion nicht erfolgreich ist, wird der VERMIETER den Wert der Mautgebühren von der bei der Fahrzeugübernahme gesperrten Kaution abbuchen.

*Hinweis: Wenn der KUNDE bei der Abholung eine Debitkarte vorlegt, oder wenn die Anmietung länger als 12 Tage dauert, wird die Sicherheitskaution von 150 Euro bezahlt, aber der Unterschied zwischen dem gesperrten Betrag und dem Betrag für die Mautgebühren und das Via Verde-Gerät wird spätestens 30 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.

Der KUNDE wird über die Mautgebühren durch eine aufgelistete Auflistung mit den Kosten an die bei der Fahrzeugübernahme angegebene E-Mail-Adresse informiert.

Kapitel 3. AUSLIEFERUNG/RÜCKGABE DES FAHRZEUGS:

3.1 Der VERMIETER bietet seinen Kunden einen kostenlosen Transportservice (shuttle bus) von Flughafen zum Arbeitsplatz des VERMIETERS und umgekehrt, der sich an dem Ort befindet, an dem die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs durch Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart wurde.

Für die Lisbon Downtown Agentur erfolgt die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs ausschließlich an unserer Adresse: R. Artilharia 1, 44, 1250-002, Lissabon, es sei denn, der Kunde hat den Service "One Way Rent" gemäß Abschnitt 3.9 ausgewählt.

Für die Porto Downtown Agentur erfolgt die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs ausschließlich an unserer Adresse: Rua do Bolhão 216, 4000-111 Porto, es sei denn, der Kunde hat den Service "One Way Rent" gemäß Abschnitt 3.9 ausgewählt.

3.2 Das gemietete Auto wird mit einer beglaubigten Kopie des Fahrzeugscheins übergeben, um Straftaten zu vermeiden.

Der VERMIETER verpflichtet sich, jedem staatlichen Träger auf Verlangen die Originalquittung innerhalb von 48 Stunden nach dem Zeitpunkt des Verlangens zur Verfügung zu stellen.

3.3 Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand geliefert, sauber und gereinigt, ohne Mängel und ohne Schäden an der Karosserie oder im Innenraum, die nicht auf dem Übergabe-/Rückgabeprotokoll vermerkt sind.

3.4  Der KUNDE erkennt an, dass der Zustand des Autos vor der Unterzeichnung des Mietvertrags überprüft wurde. Den KUNDEN wird empfohlen, Fotos von den Schäden am Auto zu machen, diese aufzubewahren und bei der Rückgabe des Autos vorzulegen. Beschwerden über den Zustand des Autos müssen, falls vorhanden, bei der Übernahme des Autos gemeldet und im Übergabedokument im Abschnitt „Zustellung“ vermerkt werden. Der KUNDE ist vollständig und direkt verantwortlich für alle Schäden, die nicht vermerkt wurden. Beanstandungen oder Einwände nach der Übergabe werden nicht akzeptiert. Wetterbedingungen befreien den Kunden nicht von der Pflicht, das Auto zu überprüfen und alle Schäden im Übergabeprotokoll zu vermerken. Fotos, die bei der Übergabe gemacht wurden, werden vom Vermieter berücksichtigt.

3.5 Der KUNDE verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Dokumenten, Schlüsseln, Zubehör und Ausrüstungsgegenständen in gutem Zustand (in dem Zustand, in dem es übernommen wurde) an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben.

3.6 Im Falle einer Verspätung von mehr als drei Stunden ab dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt für die Rückgabe des Fahrzeugs behält sich der VERMIETER das Recht vor, die Polizei über den Diebstahl des Fahrzeugs zu informieren, es sei denn, der KUNDE teilt dem VERMIETER seinen Wunsch nach einer Verlängerung der Mietdauer mit.

In Fällen, in denen der KUNDE den VERMIETER nicht vor Ablauf des Mietvertrags oder spätestens 3 Stunden vor der im Mietvertrag festgelegten Zeit für die Rückgabe des Fahrzeugs von seiner Absicht, die Reservierung zu verlängern, in Kenntnis setzt, hat der KUNDE die Kosten für die Tage der Verlängerung zum Tarif/Tag für die am Tag der Verlängerung reservierte Klasse zuzüglich einer Pauschalgebühr von 55 Euro zu zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

3.7 Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs bei Nacht und/oder bei schlechten Wetterbedingungen, wenn die Feststellung möglicher Entschädigung unmöglich ist, wird das Fahrzeug innerhalb von höchstens zwei Werktagen überprüft, nachdem der VERMIETER alle Voraussetzungen für die Inspektion des Fahrzeugs hatte. Der KUNDE haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit bis zur Ausstellung des Rückgabeformulars entstanden sind.

Der KUNDE ist für das Fahrzeug verantwortlich, bis der Überprüfungsprozess abgeschlossen ist. Der Überprüfungsprozess endet mit der Unterzeichnung des Fahrzeug-Rückgabeformulars durch beide Parteien. Erfolgt die Rückgabe unter den in Art. 3.7 genannten Bedingungen oder weigert sich der KUNDE, das Dokument zu unterzeichnen, so haftet er für die nach der Überprüfung festgestellten Entschädigung.

3.8 Die Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt während der Arbeitszeiten des VERMIETERS (08:00 - 18:00 Uhr). Erfolgt die Lieferung oder Rückgabe außerhalb dieser Zeiten, wird eine Gebühr von 10 Euro pro Anteil erhoben, oder wenn die Lieferung oder Rückgabe an Feiertagen erfolgt, wird eine Gebühr von 25 Euro pro Anteil erhoben.

Für die Lisbon Downtown Agentur darf die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs nur während der Arbeitszeiten des VERMIETERS (08:00 – 18:00) erfolgen. Die Übergabe und/oder Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet. Sollte die Übergabe oder Rückgabe an Tagen erfolgen, die als nationale Feiertage gelten (nur innerhalb der Arbeitszeiten 08:00 – 18:00), wird eine Gebühr von 25 Euro pro Aktion erhoben.

Für die Porto Downtown Agentur darf die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs nur während der Arbeitszeiten des VERMIETERS (08:00 – 18:00) erfolgen. Die Übergabe und/oder Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet. Sollte die Übergabe oder Rückgabe an Tagen erfolgen, die als nationale Feiertage gelten (nur innerhalb der Arbeitszeiten 08:00 – 18:00), wird eine Gebühr von 25 Euro pro Aktion erhoben.

3.9 Die Rückgabe des Fahrzeugs in einer anderen Klass Wagen Agentur als der, von der das Fahrzeug abgeholt wurde, ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VERMIETERS möglich, die bestätigt, dass der Transfer möglich ist. Für diesen Service namens „One Way Rent“ wird eine Transfergebühr erhoben, die von der Klass Wagen Agentur abhängt, in der die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt, und von der Klass Wagen Agentur, von der das Fahrzeug gemietet wurde. Die Gebühren für diesen Service sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Der "One way rent"-Service steht für Mietwagen ab Madeira nicht zur Verfügung.

3.10 Wenn das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wird, müssen bis zum Zeitpunkt der Rückgabe folgende Dokumente eingereicht werden – unabhängig davon, ob der KUNDE verantwortlich ist oder nicht:
•    Eine Unfallmeldung (DAAA) im Rahmen einer einvernehmlichen Erklärung zwischen den Parteien, die korrekt mit allen Daten ausgefüllt und von allen Unfallbeteiligten unterschrieben sein muss; wenn die Gegenpartei nicht einverstanden ist, muss der KUNDE das DAAA-Formular zumindest mit dem Kennzeichen des anderen Fahrzeugs und den persönlichen Daten des Fahrers sowie Informationen zum Unfallhergang einreichen. Wenn das andere Fahrzeug kein Kennzeichen hat, gilt das DAAA als ungültig und wird nicht akzeptiert.
•    Kopie eines gültigen Führerscheins;
•    Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses;
•    Fotos vom Unfall mit sichtbaren Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge;
•    Kopie der Versicherungspolice der anderen beteiligten Partei(en);
•    Kopie des Fahrzeugscheins der anderen beteiligten Partei.

Vorgehensweise im Falle eines Unfalls
Im Falle eines Unfalls in Portugal muss der Kunde alle erforderlichen Unterlagen einreichen, damit wir einen Schadensfall bei der Versicherungsgesellschaft eröffnen können – dies umfasst das DAAA oder eine von einer Behörde ausgestellte Ersatzdokumentation. Wenn der VERMIETER einen Schaden bei der Versicherung meldet, wird die Schadenskaution zunächst vollständig einbehalten, bis die Versicherungsgesellschaft eine endgültige Entscheidung trifft. Danach können folgende Situationen eintreten:
a) Wenn die Versicherungsgesellschaft feststellt, dass der Kunde keine Schuld am Unfall trägt und die gesamten Reparaturkosten übernimmt, wird dem Kunden kein Betrag für den Unfall berechnet. Es wird jedoch eine Verwaltungsgebühr von 300 Euro erhoben, um zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Situation abzudecken, z. B. Prämienerhöhung, Verwaltungsaufwand, Personalkosten usw. Die Kaution wird abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
b) Wenn die Versicherung feststellt, dass der Kunde verantwortlich ist oder nicht über ausreichende Informationen/Beweise zur Klärung des Falls verfügt und daher den Schaden nicht übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, für die verursachten Schäden aufzukommen. Die Kaution wird zur Deckung des Schadens verwendet, und ein etwaiger Restbetrag wird entsprechend in Rechnung gestellt.
c) Wenn die Versicherungsgesellschaft eine geteilte Verantwortung (50/50) feststellt, haftet der Kunde ebenfalls für den entstandenen Schaden. Auch in diesem Fall wird die Kaution verwendet, und ein eventueller Restbetrag wird entsprechend zurückerstattet.
d) Wird das Fahrzeug mit Schäden infolge eines Diebstahls oder eines Vandalismusversuchs zurückgegeben – auch wenn der Kunde einen Bericht der Polizei oder einer anderen Behörde vorlegt –, werden die Kosten für den Schaden von der hinterlegten Kaution abgezogen.
Wird das DAAA-Formular vom KUNDEN nicht vorgelegt, gelten keine zusätzlichen Versicherungen oder Schutzleistungen, und der KUNDE haftet gemäß geltendem Recht vollständig für alle ihm zurechenbaren Schäden – insbesondere für Schäden am Fahrzeug bis zum Marktwert, zuzüglich aller Transport-, Stillstands- und Bearbeitungskosten (bzw. Kosten für die Außerbetriebsetzung), sowie für Schäden gegenüber Dritten.

Liegt die DAAA-Erklärung nicht vor, so ist weder eine Zusatzversicherung noch eine andere Schutzleistung gültig. In diesem Fall haftet der KUNDE für alle Schäden, insbesondere für Schäden am Fahrzeug, bis zum aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs sowie für die Bezahlung eines verursachten Entschädigung an einen Dritten.

Kapitel 4. BENUTZUNG DES AUTOS:

4.1 Der KUNDE haftet in vollem Umfang (finanziell, zivil- und strafrechtlich) mit einem MindestEntschädigungwert und einem maximalen Marktwert des Fahrzeugs vor der Beschädigung bei Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.

4.2 DER KUNDE verpflichtet sich, das Fahrzeug unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu fahren und akzeptiert, dass das Fahrzeug nicht benutzt wird:

a)     unter Verstoß gegen die Verkehrs-, Zoll- und Rechtsvorschriften usw.;

b)     zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Schieben oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs, Anhängers oder sonstigen Gegenstands;

c)      wenn der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen steht;

d)     bei jeder Art von Rennen, Prüfungen, Wettbewerben, im Gelände, als Schulfahrzeug, bei der Jagd oder bei anderen illegalen Aktivitäten;

e)     auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, die über die zulässige Höchstlast oder die im Fahrzeugschein angegebene Höchstzahl von Fahrgästen hinaus beladen sind;

f)       bei illegalen Aktivitäten jeglicher Art;

g)     in überschwemmten Gebieten oder beim Überqueren von Wasserläufen;

h)     anders als nach den Anweisungen und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers, die der KUNDE bei der Übergabe des Fahrzeugs erhält.

4.3 Das Fahrzeug wird ausschließlich auf dem Portugal Staatsgebiet genutzt, wobei der Grenzübertritt nur in die in der Liste „Für den Grenzübertritt zugelassene Länder“ unten aufgeführten Länder möglich ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)     Der KUNDE legt bei der Abholung des Fahrzeugs eine auf seinen Namen ausgestellte Visa/Mastercard-Kreditkarte vor;

b)     der VERMIETER gibt seine schriftliche Zustimmung durch ein Dokument, in dem dies ausdrücklich vermerkt ist;

c)      der KUNDE zahlt die Gebühr für den zusätzlichen „cross-border“-Dienst (für die Ausreise aus dem Land eine Gebühr von 15 Euro/ Miettag inkl. MwSt., maximal 210 Euro/Auto/Monat);

d)     Zusätzliche Vorautorisierung von 50 Euro auf der Kreditkarte. *Dieser vorautorisierte Betrag wird dem KUNDEN am Ende der Mietdauer zurückerstattet, wenn die Bedingungen eingehalten wurden; andernfalls wird der vorautorisierte Betrag vom VERMIETER in Rechnung gestellt.

Die Gebühr für den grenzüberschreitenden Service wird für die gesamte Mietdauer erhoben, unabhängig von der Anzahl der Tage, an denen das Fahrzeug außerhalb des Landes genutzt wird.

Der Grenzübertritt ist nur in Spanien erlaubt. Die Benutzung des Autos auf den Azoren, Madeira und den Balearen ist streng verboten.

Der "Cross border" Service ist für Mietwagen ab Madeira nicht verfügbar. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Madeira genutzt werden.

Im Falle einer unbefugten Grenzüberschreitung kann die Vertragsstrafe nach einer der folgenden zwei Methoden verhängt werden:
a) Erklärt sich der KUNDE bei der Rückgabe bereit, die Gebühr für die unbefugte grenzüberschreitende Nutzung zu entrichten, so beträgt diese 25 Euro pro Tag, jedoch höchstens 210 Euro pro Anmietung;
b) Wenn der KUNDE die Zahlung bei der Rückgabe verweigert oder das Fahrzeug außerhalb des portugiesischen Hoheitsgebiets beschädigt wird, haftet der KUNDE für alle dem VERMIETER entstehenden Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs (sofern zutreffend) sowie für eine Vertragsstrafe von 300 Euro, wie in Anhang 1 – Strafgebühren dieser Mietbedingungen festgelegt.

4.4 Das Fahrzeug darf nur von dem Unterzeichner des Mietvertrages oder einer im Mietvertrag genannten und vom VERMIETER autorisierten Person gefahren werden.

In den Fällen, in denen das Fahrzeug von einem nicht autorisierten Fahrer gefahren wird, zahlt der Kunde eine Strafgebühr von 55 Euro, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Für die Fälle, in denen das Fahrzeug von einem nicht autorisierten jungen und/oder unerfahrenen Fahrer gefahren wird (Bedingungen gemäß Artikel 1.3 dieser Mietbedingungen erläutert), zahlt der Kunde eine Strafgebühr von 1000 Euro, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

4.5 Der KUNDE darf unter keinen Umständen die Türen, die Fenster, den Kofferraum oder das Auto offen stehen lassen und darf unter keinen Umständen die Autoschlüssel oder Papiere im Auto liegen lassen.

4.6 Im Falle einer Panne während der Mietdauer ist der MIETER verpflichtet, den VERMIETER über die Situation zu informieren. Der MIETER darf keine Reparaturen am Fahrzeug ohne das Wissen, die ausdrückliche Genehmigung und die Anweisungen des VERMIETERS durchführen. Falls der MIETER Reparaturen ohne Einhaltung der oben genannten Bedingungen durchführen lässt, trägt er die Kosten für notwendige Reparaturen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.7 Der KUNDE darf das Auto unter keinen Umständen verkaufen, vermieten oder mit einer Garantie versehen.

4.8 Im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls oder einer Störung verfügt der KUNDE über die Telefonnummer des Technischen Kundendienstes NON-STOP +351211454208 und verpflichtet sich, den VERMIETER unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an [email protected] zu informieren, der ihm je nach Situation helfen und Anweisungen geben wird.

Die Pannenhilfe ist bei der Mietoption "Risiko 0" kostenlos, außer in den in Artikel 7.2 beschriebenen Fällen.

In den Fällen, in denen der KUNDE Pannenhilfe verlangt und nicht die Dienstleistung "Risiko 0" erworben hat, werden die Kosten für die Pannenhilfe vom KUNDEN getragen, wenn der Unfall/Unfall/die Panne durch das Verschulden des KUNDEN verursacht wurde. Falls der Unfall/Unfall/die Störung durch das Verschulden des VERMIETERS verursacht wurde, wird die Hilfeleistung kostenlos angeboten.

4.9 Haustiere dürfen in Mietwagen nur in speziellen Transportboxen transportiert werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Sicherheit und den Komfort aller Passagiere und Tiere zu gewährleisten, von möglichen Unfällen zu schützen und die Sauberkeit des Autos zu erhalten. Der Transport von Tieren ohne spezielle Transportboxen ist strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie haftet der Kunde für alle Schäden und Kosten, die mit der erforderlichen Reinigung und Reparatur verbunden sind.

4.10 Spezielle Nutzung von Kastenwagen für Warentransport (XKMD)
Der KUNDE verpflichtet sich, das Fahrzeug verantwortungsvoll zu nutzen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Schutz des Innenraums: Es ist verboten, Materialien zu verladen, die die Integrität des Innenraums beeinträchtigen können (z. B. Farbe, Zement, ätzende Chemikalien), ohne angemessenen Schutz der Innenraumflächen.
- Butzungverbot auf Baustellen: Das Fahrzeug darf nicht auf unwegsamem Gelände, in stark verschlammten Bereichen, auf Baustellen oder an anderen Orten verwendet werden, die erhebliche Schäden am Innen oder Außenbereich verursachen können.
- Sauberkeit und Pflege: Der KUNDE muss das Fahrzeug im gleichen Zustand der Sauberkeit und inneren/äußeren Strukturelle Integrität zurückgeben, wie er es übernommen hat. Spuren von Farbe, Zement, Kratzer oder andere Schäden im Laderaum werden bewertet und vom Kaution abgezogen.
- Schadensbewertung: Jegliche Schäden am Innen- oder Außenbereich werden von einer autorisierten Werkstatt bewertet, und die Reparaturkosten werden von der Kaution abgezogen. Wenn die Kaution nicht ausreicht, ist der Kunde verpflichtet, die Differenz zu zahlen.
- Verbot von Änderungen: Der KUNDE darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen am Laderaum vornehmen (z. B. Bohren, Schweißen, Anbringen von Materialien).

Kapitel 5. VERSICHERUNGEN/HAFTUNG:

5.1 Das Fahrzeug ist für die im Mietvertrag angegebene Dauer gegen Schäden an Dritten versichert.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der KUNDE die in den Kapiteln 4, 6 und 7 dieser Bedingungen enthaltenen Versicherungsbedingungen für die Kaskoversicherung (Collision Damage Waiver, CDW), die die finanzielle Haftung des KUNDEN bei Diebstahl oder Beschädigung des Mietwagens unabhängig vom Verschulden am Eintritt des Versicherungsfalls auf einen obligatorischen Mindestbetrag reduziert. Der obligatorische Mindestbetrag ist die Versicherungsselbstbeteiligung (Selbstbeteiligung)/Verkehrsereignis, die dem Gegenwert der Garantie gemäß Kapitel 6 unten entspricht.

5.2 Die persönliche Versicherung des KUNDEN, der Passagiere, des Gepäcks oder jeglicher Gegenstände ist nicht Gegenstand des Mietvertrags und wird nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Der MIETER haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen an den oben genannten Gegenständen.

5.3 Wenn infolge der Benutzung des Fahrzeugs Ansprüche gegen den VERMIETER erhoben werden, übernimmt der KUNDE die Bezahlung aller eventuellen Schäden, die am gemieteten Fahrzeug während der Zeit, in der es im Besitz des VERMIETERS war, entstanden sind, wobei der VERMIETER von jeglicher Haftung befreit ist.

Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass der VERMIETER dem Versicherer von RCA/CASCO alle erforderlichen Daten mitteilt, um die notwendigen Verfahren beim Versicherer für die Wiedergutmachung eventueller Schäden einzuleiten. Der VERMIETER haftet nicht für Schäden oder Verluste des KUNDEN und für Schäden oder Verluste, die durch das Verschulden des KUNDEN verursacht wurden.

5.4 Im Falle eines Unfalls, eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls oder einer Zerstörung des Kraftfahrzeugs während des Zeitraums, in dem der KUNDE das Fahrzeug nutzt (unabhängig davon, ob das Ereignis durch alleiniges oder gemeinsames Verschulden des Kunden eintritt oder nicht), was von den zuständigen Behörden bestätigt wird, haftet der KUNDE für den als Garantie einbehaltenen Betrag, außer in den Fällen, in denen der durch den Unfall, den vollständigen oder teilweisen Diebstahl oder die Zerstörung verursachte Entschädigung nicht durch die Versicherungspolicen gedeckt ist, sowie in den Fällen, die ausdrücklich ausgeschlossen und in diesen Bedingungen als solche erwähnt sind ( Artikel. 7.2 der vorliegenden Mietbedingungen).

5.5 Die Garantie wird nicht oder nur teilweise zurückerstattet, wenn die in Artikel 4.6 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder in den in Artikel 6.4 der vorliegenden Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Fällen.

5.6 Die Garantie kann als Franchise für Fälle gelten, in denen versicherte Risiken durch das Verschulden des KUNDEN auftreten.  Der KUNDE ist in vollem Umfang verantwortlich und haftet für alle Schäden, Kosten und/oder Verluste, wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, wenn eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht eingehalten wurde sowie im Falle der Nichtvorlage der erforderlichen, von der Polizei ausgestellten Dokumente (bei Diebstahl, Unfall oder einem anderen Vorfall).

5.7 Im Falle einer Straftat ist der KUNDE zivilrechtlich, strafrechtlich und finanziell haftbar. Im Falle eines Diebstahls, wenn der KUNDE die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere sowie den von der Polizei ausgestellten Diebstahlsnachweis (Bericht) nicht aushändigt, ist der KUNDE voll haftbar (finanziell, zivil- und strafrechtlich), wobei alle Versicherungen in dieser Situation ihre Gültigkeit verlieren.

5.8 Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Datum ohne schriftliche Zustimmung des VERMIETERS zurückgegeben wird, verpflichtet sich der KUNDE, die Miete des Fahrzeugs bis zum Datum seiner Wiedererlangung oder Rückgabe zu bezahlen, dem VERMIETER alle Kosten für die Wiedererlangung des Fahrzeugs und eine Verwaltungsgebühr von 1500 Euro zu zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. Dieses Verhalten des KUNDEN stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und wird gemäß den geltenden Vertragsbedingungen geahndet. Nach Ablauf der in diesem Vertrag festgelegten Zeit für die Rückgabe des Fahrzeugs plus einer Stunde ist keine Versicherung mehr gültig..

5.9 Die Nichteinhaltung der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen führt zur Beendigung der Versicherung, und der KUNDE haftet in vollem Umfang für die verursachten Schäden, einschließlich der während der Stilllegung des Mietwagens nicht erzielten Einnahmen.

Der VERMIETER haftet nur für unerlaubte Handlungen, die bei der Ausübung der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Dienstleistung schuldhaft begangen wurden, es sei denn, der Entschädigung wurde vom KUNDEN vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, wenn der Entschädigung durch den Gesundheitszustand des KUNDEN oder durch die Handlung eines Dritten verursacht wurde.

Schäden, die durch bloße Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, befreien den VERMIETER weitestgehend von der Haftung, und der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, für Schäden, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise durch sein Verhalten verursacht wurden, allein zu haften, wobei er auf jeglichen Anspruch auf Entschädigung durch den VERMIETER verzichtet.

Kapitel 6. GARANTIE DIENSTLEISTUNG

6.1 Bei Abschluss des Mietvertrags muss der KUNDE auf einer auf seinen Namen lautenden Kreditkarte eine Kaution im Wert von 200 Euro bis 4.000 Euro sperren, die innerhalb von höchstens 10 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags freigegeben wird, wenn alle Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind. Die Garantie wird auf einer physischen Kreditkarte gesperrt, auf der der vollständige Name des Hauptfahrers steht ( Vorname und Nachname ). Kreditkarten mit abgekürzten Namen werden nicht akzeptiert, es sei denn, der KUNDE kann den Besitz der Karte durch einen Kontoauszug nachweisen.

6.2 Der als Garantie gesperrte Betrag richtet sich nach der Klasse (Kategorie) des gebuchten Fahrzeugs, wie sie auf dem Buchungsbeleg (Bestätigung) und im Mietvertrag angegeben ist, wobei der KUNDE die Höhe der Garantie vor Abschluss des Mietvertrags kennt.

Die Garantie wird auf der Kreditkarte des KUNDEN durch eine Vorautorisierung mit einer Gültigkeit von 30 Tagen gesperrt.

Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen wird der VERMIETER bei Bedarf eine neue Vorautorisierung auf der Karte des MIETERS vornehmen, damit eine gültige Vorautorisierung für die Dauer des Mietvertrags vorliegt.

6.3 Die Garantie wird dem KUNDEN ganz oder teilweise zurückerstattet, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)     Das Fahrzeug wird in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben, mit Ausnahme der Schäden, die auf dem Übergabe-/Rückgabeblatt im Abschnitt „Lieferung“ vermerkt sind;

b)     der KUNDE im Falle einer Entschädigung des Fahrzeugs, die durch einen Dritten verursacht wurde, alle erforderlichen Dokumente vorlegt, die der jeweiligen Situation entsprechen und seine Unschuld beweisen (in Artikel 3.10 dieser Mietbedingungen sind die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente hervorgehoben);

c)      der Wagen nicht übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird (Bedingung in Artikel 9.3 dieser Mietbedingungen erläutert);

d)     das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben wurde, mit der es geliefert wurde, wie im Mietvertrag oder im Formular für die Lieferung/Rückgabe des Fahrzeugs angegeben;

e)     das Zubehör (z.B. GPS, Reifensatz, Verbandskasten, Schneeketten usw.), das bei der Lieferung des Fahrzeugs mitgeliefert wurde, in funktionstüchtigem Zustand und ohne Schäden oder Mängel zurückgegeben wird, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Liefer-/Rückgabeformular unter „Lieferung“ aufgeführt sind;

6.4 Die Garantie wird ganz oder teilweise nicht zurückerstattet, wenn:

a) Im Falle einer Fehlfunktion oder Entschädigung des Fahrzeugs erhebt der Vermieter eine vorab festgelegte Gebühr: für Kratzer oder Schäden an der Lackierung, der Karosserie des Autos oder im Innenraum (wie Kratzer oder Schäden an Innenverkleidungen, Armaturenbrett usw.), für verformte, gebrochene oder zerkratzte Felgen oder beschädigte Reifen, und falls Kratzer oder Risse an Kunststoffoberflächen, Glasflächen oder der Windschutzscheibe vorhanden sind (einschließlich der vorderen Scheinwerfer, Rückleuchten und Rückspiegel). Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich (fehlende, zerkratzte, eingedrückte, gerissene oder abgebrochene Teile) oder Fehlfunktionen, die nicht im „Aufnahme“-Abschnitt des dem Mietvertrag beigefügten Aufnahme-/Abgabeberichts vermerkt sind. Die erstattungsfähigen Entschädigungbeträge finden Sie im Anhang Nr. 1 mit dem Titel „Entschädigungskosten“, der am Ende der allgemeinen Vertragsbedingungen zu finden ist. Der Vermieter ist verpflichtet, dieses Dokument dem Kunden zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe zur Verfügung zu stellen und es an die vom Kunden in dem Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

Die Vertragsstrafe für die Rückgabe des Fahrzeugs in einem anderen Zustand als bei der Übergabe an den KUNDEN wird gemäß der zugewiesenen Fahrzeugklasse berechnet.

Die in Anhang 1 aufgeführten Strafgebühren für Schäden wurden auf Grundlage von Bewertungen über die Eurotax-Plattform festgelegt und gelten in allen Fällen, in denen ihre Anwendung als angemessen betrachtet wird. Die Parteien sind sich einig, dass diese Strafgebühren nicht gelten, wenn die Schäden durch technische Defekte verursacht wurden oder das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. In solchen Fällen wird der Reparaturkostenanschlag ausschließlich über die Eurotax-Plattform erstellt.

Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Eurotax“ eine digitale Plattform zur technischen und finanziellen Bewertung von Fahrzeugen. Dazu gehören die Schätzung des Marktwerts, die Berechnung von Reparaturkosten und die Schadensbewertung nach in Europa anerkannten Standards.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Entschädigungskosten akzeptiert wird, akzeptiert den Inhalt dieses Artikels und stimmt zu, dass dieser Betrag von der bei Vertragsabschluss hinterlegten Kaution abgezogen wird, stimmt jedoch gleichzeitig der Zahlung der anfallenden zusätzlichen Kosten zu (falls die Kaution weniger beträgt als der durch den Artikel 4.1 verursachte Entschädigung).

Die vertraglichen Strafen für die Nichtrückgabe des Fahrzeugs in dem ursprünglichen Zustand, erfolgt die Einziehung gemäß dem nachstehend beschriebenen Verfahren:

Der VERMIETER benachrichtigt den KUNDEN per E-Mail an die in diesem Vertrag genannte Adresse innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Datum der Rückgabe des Fahrzeugs über den Stand des Entschädigungfalls. Die Abrechnung des Falles wird dem KUNDEN innerhalb von höchstens 90 Tagen nach Feststellung des Entschädigung zugesandt.

Die Frist für die Sperrung der Garantie beträgt 30 Tage ab dem Datum der Abholung des Fahrzeugs und die Frist für die vollständige oder teilweise Freigabe/Rückgabe der Garantie beträgt 90 Tage ab dem Datum des Entschädigung. Die Garantie wird mit oder ohne Zustimmung des KUNDEN innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs durch Belastung der Karte eingelöst, wenn der MIETER zusätzliche Zeit für die Bearbeitung und Abwicklung des Falls benötigt. Der MIETER hat auch die Fristen der kartenausgebenden Bank zu berücksichtigen.

b) Der KUNDE gibt die Schlüssel, Dokumente und sonstiges Zubehör, das er bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhalten hat, nicht zurück;

c) Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt nicht zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt und Ort (es sei denn, der KUNDE benachrichtigt den VERMIETER und der VERMIETER stimmt einer Änderung des Zeitpunkts und des Ortes der Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich zu);

d) bei der Rückgabe des Fahrzeugs der technische Zustand (mechanische, elektrische, sicherheitsrelevante Elemente) des Fahrzeugs nicht dem Zustand bei der Abholung durch den KUNDEN entspricht oder das Getriebe oder der Motor Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung aufweist, die entweder sichtbar und vom KUNDEN anerkannt sind oder durch eine Begutachtung in einem autorisierten Service innerhalb von 48 Arbeitsstunden ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden, wobei der KUNDE das Recht hat, per E-Mail an die in diesem Vertrag angegebene E-Mail-Adresse über Zeitpunkt und Ort der Begutachtung informiert zu werden, an der er teilnehmen kann; Eine Mitteilung per E-Mail gilt am ersten Werktag nach dem Versand der elektronischen Post als bei einer der Vertragsparteien eingegangen.

e) der KUNDE die oben genannten Bedingungen oder andere Verpflichtungen, die ihm mit der Unterzeichnung des Mietvertrags auferlegt wurden, nicht eingehalten hat und dadurch ein Entschädigung am Fahrzeug entstanden ist;

f) Wenn das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wird, müssen bis zum Zeitpunkt der Rückgabe folgende Dokumente eingereicht werden – unabhängig davon, ob der KUNDE verantwortlich ist oder nicht:
•    Eine Unfallmeldung (DAAA) im Rahmen einer einvernehmlichen Erklärung zwischen den Parteien, die korrekt mit allen Daten ausgefüllt und von allen Unfallbeteiligten unterschrieben sein muss; wenn die Gegenpartei nicht einverstanden ist, muss der KUNDE das DAAA-Formular zumindest mit dem Kennzeichen des anderen Fahrzeugs und den persönlichen Daten des Fahrers sowie Informationen zum Unfallhergang einreichen. Wenn das andere Fahrzeug kein Kennzeichen hat, gilt das DAAA als ungültig und wird nicht akzeptiert.
•    Kopie eines gültigen Führerscheins;
•    Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses;
•    Fotos vom Unfall mit sichtbaren Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge;
•    Kopie der Versicherungspolice der anderen beteiligten Partei(en);
•    Kopie des Fahrzeugscheins der anderen beteiligten Partei.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Situationen eintreten, ist weder eine Zusatzversicherung noch eine andere Schutzleistung gültig. In diesem Fall haftet der KUNDE für alle Beschädigungen, insbesondere für Beschädigungen am Fahrzeug, bis zum aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs sowie für die Bezahlung der verursachten Beschädigungen an einen Dritten.

Kapitel 7. DIE „0-RISIKO“ DIENSTLEISTUNG

7.1 Der Dienst „Risiko 0“ kann zu dem im Mietvertrag genannten Preis erworben werden, der sich nach der Anzahl der Miettage und der Klasse des gebuchten Fahrzeugs berechnet und einen Wert zwischen 15 und 100 Euro/Tag hat, und stellt eine optionale Verpflichtung des KUNDEN dar, mit der er:

a)     reduziert seine finanzielle Haftung auf 0, wenn der Entschädigung auf sein eigenes Verschulden oder das Verschulden eines unbekannten Verursachers zurückzuführen ist;

b) Leistungen für den Ersatz des Fahrzeugs überall in Portugal innerhalb von 4 Stunden nach Meldung des Vorfalls/Unfalls, unter den in Art. 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläuterten Bedingungen; der Kunde kann sich dafür entscheiden, eine neue Kaution zu hinterlegen oder einen neuen „Risiko 0“-Service für das neue Fahrzeug zu erwerben.

b.1) erhält ein Ersatzfahrzeug außerhalb der Portugal Grenzen innerhalb von maximal 24 Stunden unter den Bedingungen des in Artikel 4.3 erläuterten „grenzüberschreitenden“ Dienstes („Cross-border“-Dienstes) und unter den in Artikel 8.2 der vorliegenden Bedingungen erläuterten Bedingungen.

c)      profitiert von der Straßenverkehrshilfe ohne Unterbrechung auf dem Gebiet Portugal s und im Ausland (nur unter den in Artikel 4.3 und Artikel 7.2 beschriebenen Bedingungen);

d)     reduziert den Wert der Standardgarantie auf 150 Euro, wenn der grenzüberschreitende Dienst nicht gewählt wurde. Diese Garantie wird gemäß Artikel 2.10 der vorliegenden Mietbedingungen berechnet. 

d.1) reduziert den Wert der Standardgarantie auf 150 Euro, wenn die grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Der garantie die für eventuelle Verkehrsstrafen während der Anmietung, die Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Kraftstoff als angenommen, die Rückgabe des Fahrzeugs mit übermäßiger Verschmutzung blockiert wird oder fehlende Dokumente, die in Art. 3.10 der vorliegenden Bedingungen im Falle eines Unfalls/Vorurteils. In Fällen, in denen die oben genannten Kosten den Wert der Verwaltungskaution übersteigen, verpflichtet sich der KUNDE, die Preisdifferenz bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen.Diese Garantie wird automatisch nach 30 Tagen freigegeben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. 

d.2) Reduziert den Wert der Standardgarantie auf 200 Euro, wenn der grenzüberschreitende Service gewählt wird und die Originaldokumente des Fahrzeugs vom VERMIETER ausgehändigt werden. Die Garantie wird blockiert für eventuelle Verkehrsstrafen während der Anmietung, fehlende/zerbrochene Dokumente, Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Treibstoff als angenommen,  schmutziges/übermäßig verschmutztes Fahrzeug oder fehlende Dokumente, die in Art. 3.10 der vorliegenden Bedingungen im Falle eines Unfalls/Vorurteils. In Fällen, in denen die oben genannten Kosten den Wert der Verwaltungskaution übersteigen, verpflichtet sich der KUNDE, die Preisdifferenz bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen. Diese Garantie wird automatisch nach 30 Tagen freigegeben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. 

d.3) Für Buchungen von der Insel Madeira wird der Wert der Standardgarantie auf 0 Euro reduziert.

e)     im Falle eines der versicherten Risiken hat er Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft oder die Kosten für den Transport zu seinem Wohnort (nur auf Portugal Staatsgebiet), die vom VERMIETER bis zu einem Höchstbetrag von 70 Euro übernommen werden.

Zur Begleichung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft oder für den Transport zum Wohnort (nur auf Portugal  Staatsgebiet) muss der KUNDE die Steuerrechnung über die entstandenen Kosten einreichen, die mit den Identifikationsdaten des im Vertrag genannten Unternehmens des VERMIETERS ausgestellt sein muss.

f) Schutzleistungen für eine verspätete Abholung von bis zu 12 Stunden, ohne zusätzliche Kosten im Falle einer Verspätung, je nach Verfügbarkeit.

g) Vorteile zum Reservierungsänderungsschutz bis zum Zeitpunkt der Abholung, je nach Verfügbarkeit (reservierte Fahrzeugkategorie und/oder Zusatzleistung). Wenn die Änderung/Änderungen zusätzliche Kosten verursachen (zum Beispiel: Abholung außerhalb der Öffnungszeiten), werden diese zu dem zum Zeitpunkt der Änderung mit die  geltenden Tarif berechnet.

h) Vorteile des kostenlosen Zugangs zum Express Pick-Up Service. Dieser Service ist 48 Stunden vor der Abholung verfügbar. Der Zugang erfolgt über einen Link per E-Mail oder durch Scannen des QR-Codes im Shuttle oder im Büro. Kunden können Vertragsdaten, Zahlung und der Verwaltungskaution vorab erledigen, um Zeit am Schalter zu Sparen. Der 0-Risiko-Service wird automatisch beim Besuch der Express Pick-up Seite hinzugefügt, jedoch erst nach Zahlung bestätigt. Am Schalter müssen Kunden nur noch Ausweis und Führerschein vorlegen, den Vertrag unterschreiben und die Schlüssel abholen.

7.2 Fälle, die NICHT durch den Dienst Risiko 0 oder Straßenverkehrshilfe abgedeckt sind:

a)     Er ist unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer anderen gesetzlich verbotenen Substanz gefahren;

b)     Er hat das Fahrzeug nicht SOFORT nach einem Unfall/Vorfall angehalten und dadurch weitere Schäden verursacht;

c)      im Falle eines Unfalls nicht die Polizei oder andere befugte Stellen benachrichtigt und nicht die in Artikel 3.10 aufgeführten Dokumente besorgt hat.;

d)     den VERMIETER nicht innerhalb von 12 Stunden über den Verkehrsunfall informiert hat und bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine Erklärung über die Umstände des Unfalls/Unfalls auf eigene Verantwortung ausgefüllt hat;

e)     Er/Sie hat das Fahrzeug für unerlaubte/illegale Zwecke wie Schmuggel, illegalen Transport von Gegenständen oder Waren, Diebstahl usw. benutzt;

f)       Er/Sie hat das Fahrzeug mit einer überladenen Ladung gefahren, hat das Fahrzeug zum Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder anderer Gegenstände benutzt oder hat entgegen der Zulassungsbescheinigung Personen über die maximale Kapazität des Fahrzeugs hinaus befördert;

g)     Er/Sie ist mit dem Auto auf Straßen gefahren, die nicht auf der offiziellen Landkarte Portugal s eingezeichnet sind, auf unbefestigten oder unwegsamen Straßen (Wald), auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, in überschwemmten Gebieten oder bei der Überquerung von Wasserläufen, was zu einer Beschädigung des Mietwagens führte;

h)     Er/Sie hat das Auto bei Wettbewerben, Rennen oder Autotests benutzt, was zu Schäden am Mietauto geführt hat;

i)       Er/Sie hat das Auto unsachgemäß (entgegen den Herstellerangaben) oder zerstörerisch benutzt, was zu Schäden an Motor, Getriebe, Rädern, Reifen oder Innenraum des Autos geführt hat;

j)       Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs, wenn er/sie dem VERMIETER nicht die Schlüssel und Dokumente des Fahrzeugs aushändigt, wenn er/sie nicht den von den zuständigen Polizeibehörden erstellten Diebstahlsnachweis (Bericht) und die eidesstattliche Erklärung über die Umstände des Ereignisses aushändigt;

k)     Er/Sie ist außerhalb der Grenzen und des Territoriums von Portugal  ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des VERMIETERS gefahren;

l)       Er/Sie hat freiwillig oder unfreiwillig zugelassen, dass das Auto von einer Person gefahren wird, die nicht vom VERMIETER durch den Mietvertrag autorisiert wurde, was durch die offiziellen Dokumente, die von den autorisierten Stellen nach einem Unfall/Unfall ausgestellt wurden, nachgewiesen wird;

m)   Er/Sie hat das Fahrzeug mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff betankt (vermerkt auf dem Zulassungsschein) und auf der Außen- und Innenseite des Tankdeckels hervorgehoben, was die Verpflichtung des MIETERS nach sich zieht, die vollen Kosten gemäß Artikel 9.9 der vorliegenden Bedingungen zu tragen;

n) Verlust von Schlüsseln. Der Kunde ist verpflichtet, die in Art. 9.9 dieser Bedingungen genannte Gebühr zu zahlen.

Wenn der KUNDE den Dienst „Risiko 0“ erworben hat und einen Entschädigung am ursprünglichen Mietwagen verursacht hat, muss der KUNDE bei Erhalt eines Ersatzwagens den Gegenwert bzw. die Differenz des Dienstes „Risiko 0“ für den erhaltenen Neuwagen zu dem im Vertrag genannten Satz bezahlen, andernfalls blockiert der VERMIETER eine Standardgarantie für die Klasse (Kategorie) des gebuchten Wagens.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Situationen eintreten, haftet der KUNDE für das Fahrzeug mindestens in Höhe des verursachten Entschädigung, höchstens jedoch in Höhe des Marktwerts des Fahrzeugs vor der Beschädigung, und er/sie haftet für alle Kosten im Zusammenhang mit der vom VERMIETER geleisteten Straßenunterstützung.

Kapitel 8. UNFÄLLE/ZWISCHENFÄLLE, BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL:

8.1 Im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls oder eines Diebstahls/versuchten Diebstahls, der durch ein von den zuständigen Behörden ausgestelltes amtliches Dokument nachgewiesen wird, hat der KUNDE folgende Verpflichtungen, auch wenn er den Risikodienst erworben hat:

a)     das Fahrzeug nicht zu verlassen und die Rechtsvorschriften über das Verlassen des Unfallortes einzuhalten;

b)     alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Entschädigung zu begrenzen;

c)      unverzüglich die Polizei am Unfallort zu benachrichtigen, um den Unfall festzustellen und die rechtlichen Unterlagen zu erstellen;

d)     den VERMIETER über jeden Unfall/Zwischenfall, Brand, Diebstahl oder versuchten Diebstahl, auch wenn der Entschädigung nur teilweise ist, unter der NON-STOP-Hilfsnummer +351211454208 oder per E-Mail an [email protected] innerhalb von 12 Stunden nach dem Unfall/Zwischenfall zu informieren;

e)     den Polizeibericht, die Anlage 2 (für die Versicherung) und die Reparaturgenehmigung einholen (alle vom Polizeibeamten, der den Bericht erstellt hat, unterzeichnet und von der Polizeidienststelle abgestempelt);

f)       dem VERMIETER die Schlüssel und Papiere des Wagens sowie die im vorigen Punkt (Punkt „e“) aufgeführten Papiere zu übergeben;

g)     dem Vertreter des VERMIETERS bei der Rückgabe des Wagens die in Artikel 3.10 dieser Bedingungen aufgeführten Dokumente zu übergeben, die entsprechend den tatsächlichen Umständen, unter denen sich der Vorfall/Unfall mit dem gemieteten Wagen ereignet hat, ausgefüllt sind.

8.2 Der VERMIETER hat die nachstehend aufgeführten Verpflichtungen, wenn die folgenden Fälle eintreten:

a) Im Falle eines Unfalls:

Wenn das Fahrzeug sicher gefahren werden kann und keine der Lenk- oder Bremselemente beschädigt sind, wird das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach Vorlage der in Artikel 8.1 Buchstabe e genannten Unterlagen durch den KUNDEN ersetzt.

Wenn das Auto nicht mehr benutzt werden kann, weil es bei dem Unfall beschädigt wurde, wird der VERMIETER das Auto innerhalb von maximal 4 Stunden ersetzen, wenn sich das Auto in Portugalbefindet. Wenn das Ereignis außerhalb der Portugal Grenzen stattgefunden hat, wird das Auto in maximal 24 Stunden ersetzt, nachdem der Kunde die in Artikel 8.1 Buchstabe „e“ genannten Dokumente vorlegen kann.

b) Im Falle einer technischen Störung:

Im Falle einer technischen Störung, die das Auto stillgelegt hat, oder wenn das Auto Probleme mit der Lenkung oder den Bremsen hat, wird das Auto innerhalb von maximal 4 Stunden ausgetauscht, wenn der KUNDE sich innerhalb der Grenzen Portugal s befindet und nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass den Kapiteln 6 und 7 dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, oder wenn bei der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wird, wird er die Kosten für die Anforderung der technischen Hilfe ohne jegliche Begründung bezahlen. Der Betrag wird dem KUNDEN vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

Wenn der KUNDE sich außerhalb Portugal s befindet, wird das Fahrzeug innerhalb von höchstens 24 Stunden ersetzt, nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass den Kapiteln 6 und 7 dieser Bedingungen Kenntnis genommen hat, oder, wenn zum Zeitpunkt der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wurde, wird er die Kosten für den angeforderten technischen Beistand ohne jegliche Rechtfertigung bezahlen. Der Betrag wird dem KUNDEN vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

c) Im Falle einer technischen Störung, die das Fahrzeug nicht stilllegt, wird das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden ersetzt, nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass den Kapiteln 6 und 7 dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, oder, wenn bei der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wird, wird er die Kosten für die Anforderung der technischen Hilfe ohne jegliche Begründung bezahlen. Der Betrag wird dem Kunden vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

8.3 Wenn der KUNDE diese Bedingungen nicht einhält und den Unfall zu spät meldet oder falsche Angaben über irgendeinen Aspekt des Vorfalls macht, kann der KUNDE für die im Zusammenhang mit dem Vorfall entstandenen Kosten haftbar gemacht und für alle Folgen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

8.4 Im Falle eines vom KUNDEN verschuldeten Zwischenfalls oder Unfalls ist der VERMIETER nach Prüfung und unter Berücksichtigung aller Faktoren berechtigt, die Lieferung eines zweiten Fahrzeugs abzulehnen.

Kapitel 9. STEUERN/STRAFGEBÜHREN:

9.1 Die erste Stunde der Verspätung gegenüber der im Vertrag genannten Rückgabezeit ist kostenlos. Eine Verspätung von mehr als einer Stunde wird mit dem Gegenwert eines neuen Miettages plus den Gegenwert zusätzlicher Leistungen zu den im Mietvertrag festgelegten Sätzen für Fälle, in denen die Verspätung vom KUNDEN gemeldet wird, sanktioniert. Für Fälle, in denen die Verspätung nicht vom KUNDEN gemeldet wird, gelten die in Artikel 3.6 der vorliegenden Mietbedingungen genannten Gebühren.

9.2 Die Garantie kann als Franchise für Situationen, in denen die versicherten Risiken eintreten, nur in Fällen, in denen die Schuld des Vorfalls beim KUNDEN liegt und/oder von unbekannten Verursachern verursacht wird, gebildet werden, mit Ausnahme der Situation, in der der KUNDE für den Dienst Risiko 0 zahlt, wobei der KUNDE nicht für Fälle haftet, in denen die Schuld des Entschädigung/des Vorfalls bei ihm liegt, unter den in Artikel 3.10 und den Kapiteln 6 und 7 dieser Mietbedingungen beschriebenen Bedingungen.

9.3 Der Mietpreis und auch die Garantie werden auf der Grundlage der dem KUNDEN im Mietvertrag zur Verfügung gestellten Preise berechnet und sind im Voraus oder bei Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen. Die zum Zeitpunkt der Anmietung geleistete Zahlung kann unter keinen Umständen zur Verlängerung der Mietdauer verwendet werden. Wenn der KUNDE die Mietdauer verlängern möchte, muss er im Voraus die schriftliche Zustimmung des VERMIETERS einholen und die Verlängerung des Mietvertrags im Voraus bezahlen.

Unerlaubte Verlängerungen durch den VERMIETER werden zu den in Artikel 3.6 dieser Bedingungen genannten Tarifen in Rechnung gestellt.

9.4 Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, werden die Vorauszahlungen nicht zurückgegeben. Der Kunde erhält eine Gutscheingutschrift (kein Verfallsdatum hat) über den Betrag der gekauften Zusatzleistungen, die für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann. Unter „Zusatzleistungen“ versteht man jede andere zusätzliche Leistung, die der Kunde zusätzlich zur Autovermietung ausgewählt/gekauft hat.

9.5 Der KUNDE ist für Parkgebühren, Autobahngebühren, Geldstrafen oder andere Abgaben verantwortlich; diese werden vom VERMIETER an die Behörden gezahlt, und der KUNDE wird den Betrag an den VERMIETER zahlen. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, in denen der VERMIETER verpflichtet ist, die persönlichen Daten des KUNDEN den Behörden mitzuteilen, werden sich die Behörden direkt an den KUNDEN wenden. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 55 Euro für seine Unterstützung bei der Begleichung von Bußgeldern zu erheben, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

9.6 Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Der KUNDE muss das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgeben, die im Formular für die Lieferung/Rückgabe des Fahrzeugs angegeben wurde, andernfalls muss er den Gegenwert des fehlenden Kraftstoffs zum Zapfsäulenpreis zuzüglich einer festen Betankungsgebühr von 25 Euro zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

9.7 DER KUNDE ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug so sauber zurückzugeben, wie es erhalten wurde (gewaschen und gereinigtes Interieur und Exterieur). Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung ist eine Gebühr in Höhe von 25 Euro zahlbar, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Für die Rückgabe des Fahrzeugs in übermäßig verschmutztem Zustand werden 55 Euro berechnet, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. „Übermäßig schmutzig“ bedeutet, dass das Auto eine gründliche Reinigung des Innenraums erfordert, d.h. mehr als die übliche Reinigung. Beispiele: Flecken auf den Polstern, Schmutzspuren auf dem Armaturenbrett, den Sitzen oder dem Sitz, verderbliche Abfälle, die nicht im Mülleimer aufbewahrt werden, usw.

Professionelle Außenreinigung mit Lösungsmitteln oder chemischen Substanzen:
Falls das zurückgebrachte Fahrzeug aufgrund von Bitumenablagerungen, klebrigen Substanzen, hartnäckigen Verschmutzungen oder anderen Rückständen, die mit herkömmlicher Wäsche nicht entfernt werden können, eine professionelle Außenreinigung erfordert, wird eine Zusatzgebühr von 200 Euro erhoben. Diese Gebühr deckt die Kosten für den Einsatz spezieller chemischer Reinigungsmittel sowie den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs.

9.8 In allen vom VERMIETER gemieteten Fahrzeugen ist das Rauchen strengstens verboten. Wenn der Wagen mit Rauchspuren zurückgegeben wird, muss der KUNDE dem VERMIETER eine Strafe von 130 Euro zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Wenn das Fahrzeug Feuer gefangen hat oder durch Rauchen auch nur teilweise verbrannt ist, haftet der KUNDE in vollem Umfang für den entstandenen Entschädigung, auch wenn er den Service Risiko 0 erworben hat. Der KUNDE kommt für alle Entschädigung am Fahrzeug auf, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. Die Kfz-Versicherung deckt keine durch Rauchen verursachten Entschädigung!

9.9Andere Steuern und Strafen dieser Mietbedingungen, wie im Anhang 1 - Strafkosten - angegeben, sind auch anwendbar, wenn der Risk 0 Service erworben wurde: Fehlend / gebrochen Schlüsseln = 440 Euro; Fehlend / gebrochen Dokumenten = 220 Euro; Fehlend / gebrochen Nummernschildern = 280 Euro; Fehlend / gebrochen Zubehör = 75 Euro; Fehlend / gebrochen Kindersitzes / Boosters = 155 Euro; Verweigerung des Ausfüllens der Unfall-/Vorfallerklärung = 155 Euro; Verwaltungsgebühr für Schadensfälle, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs berechnet wird = 100 Euro; Verwaltungsgebühr für Schadensfälle, die vom Backoffice bearbeitet werden = 150 Euro. Unerlaubte Rückgabe an einem anderen Ort: Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs plus eine Strafgebühr von 1500 Euro (Kosten werden in Art. 5.8 dieser Bedingungen erläutert); Betankung mit anderem Kraftstoff = 505 Euro + Fahrtkosten, wenn das Fahrzeug mit einer anderen als der auf der Tankklappe angegebenen Kraftstoffart betankt wurde. Die Fahrtkosten richten sich nach dem Standort des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt. Unbefugter Transport des Fahrzeugs über Wasser = 300 Euro.

VEREINBARUNG ZUR NACHBELASTUNG DER BANKKARTE

Der VERMIETER behält sich das Recht vor, die Bankkarte des KUNDEN nachträglich mit folgenden Kosten zu belasten: Säumniszuschläge, Steuern, Entschädigung am Fahrzeug, Treibstoffmangel, Geldstrafen.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages hat der KUNDE alle Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden, dass der VERMIETER seine Bankkarte innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Mietvertrages mit allen im Mietvertrag festgelegten Beträgen belasten kann, jedoch nur in den Fällen, in denen diese Beträge in strikter Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln fällig sind.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, nachträglich Schadensersatz in Form einer Belastung abzuziehen, wenn der Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen verletzt.

Kapitel 10. GERICHTSBARKEIT/GÜLTIGKEIT:

10.1 Alle Streitigkeiten, die sich im Laufe des Mietvertrags ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden von den zuständigen Gerichten entschieden.

10.2 Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Mietvertrag den in Portugal  geltenden Gesetzen unterliegt und dass alle rechtlichen Schritte in Portugal  eingeleitet werden müssen. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen null und nichtig sind, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

Kapitel 11. HÖHERE GEWALT UND ZUFÄLLIGE EREIGNISSE

11.1 Die Fälle höherer Gewalt werden von der betroffenen Vertragspartei der anderen Vertragspartei innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrem Auftreten mitgeteilt. Als Fälle höherer Gewalt gelten unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignisse, auf die die Vertragspartei, die sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und die es dieser Vertragspartei unmöglich machen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wie Naturkatastrophen, Kriegszustände, Revolutionen, Embargos, behördliche Maßnahmen usw. Der Nachweis der höheren Gewalt wird durch eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Bescheinigung über höhere Gewalt erbracht.

11.2 Dauert die höhere Gewalt länger als 20 Arbeitstage an, hat jede Partei das Recht, die Beendigung des Vertrages zu verlangen, ohne dass die andere Partei dagegen Einspruch erheben kann, und es wird auf die weitere Durchführung des Mietvertrages verzichtet. In diesem Fall ist keine der Parteien berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, sondern sie ist verpflichtet, alle ihre Verpflichtungen bis zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt zu erfüllen.

11.3 Zufälliges Ereignis“ ist ein Ereignis, das seinen Ursprung im Tätigkeitsbereich des KUNDEN hat, oder ein Ereignis äußeren Ursprungs, das nicht außergewöhnlicher Natur ist und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Menschen vorausgesehen und vermieden werden kann.

Kapitel 12. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

12.1 Der VERMIETER ist als Datenverantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung von Mietverträgen verantwortlich.

12.2 Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Funktion muss der VERMIETER Zugriff auf bestimmte Identifikationsdaten des KUNDEN haben: Name, Identifikationsnummer (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Dokument, das die Identität des KUNDEN bestätigt), Führerschein, Kontaktinformationen (vollständige Adresse, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer) sowie Zahlungsdaten (Bankkontonummer und IBAN).

12.3 Die Erhebung der personenbezogenen Daten des KUNDEN dient der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vertrags zwischen dem KUNDEN und dem VERMIETER, der Einhaltung rechtlicher und steuerlicher Vorschriften sowie der Weiterleitung von Benachrichtigungen zur Fahrzeugvermietung. Mit Zustimmung des KUNDEN können auch Werbeaktionen versendet werden, falls verfügbar.

12.4 Im gesamten Prozess handelt der VERMIETER stets gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union, der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Verordnung, die am 27. April 2016 verabschiedet wurde, regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen und deren freien Verkehr und hebt die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) auf. Der VERMIETER hält auch alle anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ein.

12.5 Der VERMIETER weist darauf hin, dass personenbezogene Daten, sofern gesetzliche Verpflichtungen bestehen, gegebenenfalls an staatliche Stellen, Gerichte und/oder Verwaltungsbehörden sowie an Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Deckung und zur Schadensregulierung übermittelt werden können. Darüber hinaus kann der VERMIETER personenbezogene Daten auch an externe Dienstleister weitergeben, mit denen er vertraglich verbunden ist. Diese Dienstleister dürfen jedoch nur auf die Daten zugreifen, die der VERMIETER auch im Rahmen der Datenverarbeitung verwendet.

12.6 Gemäß Artikel 13, Absatz 2 a) der genannten Verordnung informiert der VERMIETER den MIETER, dass die personenbezogenen Daten für den Zeitraum aufbewahrt werden, der für die Erfüllung der oben genannten verschiedenen Zwecke erforderlich ist.

12.7 Es ist die Verpflichtung des VERMIETERS oder des beauftragten Dienstleisters, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen unbefugten Zugriff auf die personenbezogenen Daten des KUNDEN zu verhindern.

12.8 Um sein Auskunftsrecht auszuüben, muss sich der KUNDE an den VERMIETER wenden, und zwar über die folgende E-Mail-Adresse [email protected] oder bei Brief an Portugal, Lissabon, Alameda dos Oceanos, Edifício no 41 O, Piso 3, Escritorio 32B, Postleitzahl: 1990-203.

12.9 Der MIETER nimmt zur Kenntnis, dass einige der vom VERMIETER gemieteten Fahrzeuge mit GPS-Tracking-Geräten ausgestattet sein können. Diese Geräte dienen der Erhöhung der Fahrzeugsicherheit, der Überwachung des Fahrverhaltens, der Unterstützung in Notfällen und der Einhaltung der Bedingungen des VERMIETERS. Die GPS-Daten können außerdem zur Ermittlung unbefugter Grenzübertritte, des unbefugten Transports des Fahrzeugs auf dem Wasserweg oder zur Berechnung von Gebühren gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Konditionen verwendet werden. Der VERMIETER respektiert die Privatsphäre des MIETERS und garantiert, dass die GPS-Daten nicht für unbefugte Überwachung verwendet werden. Bei Fragen nehmen Sie bitte vor der Anmietung Kontakt mit dem VERMIETER auf.

Kapitel 13. DAS VERFAHREN ZUR NACHTRÄGLICHEN EINZIEHUNG VON GARANTIEN

Nachbelastungen über Verzugsgebühren, vertragliche Strafen und/oder Bußgelder erfolgen in der Sprache des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, oder in der internationalen Verkehrssprache English.

Der VERMIETER ist berechtigt, nachträgliche Einziehungen durch eine VORAUTORISIERUNG (gültig für 30 Tage) oder durch Tokenisierung innerhalb von maximal 90 Tagen nach der Rückgabe des Fahrzeugs durchzuführen.

Der Betrag, der über die Vorautorisierungstransaktion eingezogen wird, entspricht den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Kapiteln 2.2, 4.1, 5, 6, 7, 8 und 9 erläuterten Fällen und wird dem KUNDEN vorab an die im Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Bei der Fahrzeugabholung führt der VERMIETER eine Vorautorisierungstransaktion durch, um den im Mietvertrag angegebenen Kautionsbetrag auf dem Konto des KUNDEN zu blockieren. Ab dem Zeitpunkt der Vorautorisierung kann der Kunde nicht mehr auf den gesperrten Betrag zugreifen. Dieser Betrag wird nicht vom Konto abgebucht, sondern nur blockiert.

Für eine nachträgliche Abbuchung kann nur eine der folgenden Transaktionen durchgeführt werden:
I) Eine vollständige oder teilweise Abbuchung des vorautorisierten Betrags.
II) Eine MOTO-Transaktion, die eine Abbuchung von der Karte für Kosten im Zusammenhang mit Schäden, Bußgeldern, Verwaltungsgebühren, Vertragsstrafen usw. ermöglicht. Diese Transaktionen können erfolgreich durchgeführt werden, wenn ausreichend Guthaben auf der Karte vorhanden ist oder wenn solche Transaktionen von der Kartenart akzeptiert werden. Bei dieser Art der Transaktion wird der vorautorisierte Betrag vollständig freigegeben.

Je nach Bankdienstleister, der die Vorautorisierung des Kautionsbetrags durchführt, erfolgt die tatsächliche Abbuchung wie folgt:
a) Wenn der einzuziehende Betrag 20 % oder mehr der vorautorisierten Kaution beträgt, erfolgt eine teilweise Abbuchung gemäß dem zuvor mitgeteilten Betrag.
b) Wenn der einzuziehende Betrag weniger als 20 % der vorautorisierten Kaution beträgt, wird die gesamte Kaution eingezogen, und die Differenz wird unmittelbar danach zurückerstattet.
c) Wenn der Bankdienstleister eine teilweise Abbuchung der blockierten Kaution in einer einzigen Transaktion zulässt, wird die teilweise Abbuchung direkt gemäß den Vorschriften des Bankdienstleisters durchgeführt.
d) Wenn der Bankdienstleister die Erstellung eines Tokens erlaubt, erfolgt eine Fernabbuchung der Karte mittels Tokenisierung.

Bei Autobahnmautgebühren, Strafen oder zusätzlichen Verwaltungsgebühren darf der VERMIETER die Kaution ganz oder teilweise einbehalten oder eine Ferntransaktion ohne vorherige Benachrichtigung durchführen.

Falls in den in diesen Bedingungen beschriebenen Fällen weitere Erlöse erforderlich sind, wird der KUNDE vom VERMIETER per E-Mail über die Kosten informiert und die Transaktion des Erlöses wird durchgeführt.

Wenn kein Abzug von dem im Voraus genehmigten Betrag erforderlich ist, wird der VERMIETER diese Garantie freigeben und den KUNDEN davon in Kenntnis setzen.

Alle bei der Rückgabe erhobenen Gebühren sowie alle nachfolgenden Forderungen für Autobahnmaut, Vertragsstrafen und/oder Bußgelder werden in Euro berechnet.

Der KUNDE erklärt, die ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN FÜR AUTOMIETEN gelesen zu haben und stimmt ihnen zu.

Der KUNDE ermächtigt hiermit den VERMIETER, seine persönlichen Daten an ARAC (Associação dos Industriais de Aluguer de Automóveis sem Condutor) zu übermitteln, um sie in einer Datenbank im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Für Anfrage erfolgt bei der für die Datenverarbeitung zuständigen Stelle.

Der KUNDE stimmt zu, dass er bei Benutzung der Autobahnen automatisch den E-Toll-Service "Via Verde" über ein Gerät von Klass Wagen LDA abonniert, und dass die Kosten für die Überquerung jeder elektronischen Mautschranke in Straßeninfrastrukturen, Autobahnen und Brücken vom KUNDEN während der Mietdauer zu tragen sind. Zur Zahlung muss der KUNDE eine gültige Kreditkarte vorlegen und sicherstellen, dass sein Bankkonto über ausreichend Geldmittel verfügt, um die Zahlung von fälligen Beträgen nach der Überquerung einer elektronischen Mautschranke in einer der zuvor genannten Infrastrukturen zu leisten, falls die Abbuchungen nach Vertragsende erfolgen, sofern die Überquerung einer elektronischen Mautschranke während der Mietdauer erfolgte. Der KUNDE ist auch für die ordnungsgemäße Verwendung und Pflege des "Via Verde" Geräts verantwortlich, und es ist in jedem Fall ausdrücklich unerlaubt, das Gerät vom Ort seiner Installation zu entfernen. Der KUNDE ist auch verpflichtet, den VERMIETER über jede Anomalie am Gerät zu informieren.

Der KUNDE ermächtigt den VERMIETER, seine Karte für Mautgebühren, Entschädigung oder andere im Vertrag beschriebene Strafen zu belasten, für Zahlungen, über welche der Kunde informiert wurde.

Der Kunde erklärt, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen hat, sie verstanden hat und diesen Bestimmungen zustimmt.

Der Kunde erklärt, die Bedeutung der visuellen Inspektion des Fahrzeugs bei der Übernahme verstanden zu haben und versteht, dass es seine Pflicht ist, dem Vermieter alle möglichen Abweichungen mitzuteilen.

Der Kunde erklärt, über die im Anhang Nr. 1 angegebenen Entschädigungskosten informiert worden zu sein, hat sie verstanden und akzeptiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter im Falle neuer Schäden innerhalb von maximal 90 Tagen nach der Rückgabe des Autos den entsprechenden Betrag von seiner Rechnung abbuchen kann.

Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstoßen, hat der Vermieter die Möglichkeit, nachträglich Vergütung durch Belastung abzuziehen.

1 Anhang – Entschädigungskosten

1 Anhang – Entschädigungskosten

 

  • Tabelle 1 : Strafgebühr für Beschädigung

 

Nr. Crt.

Karosserieteile

Schadenstyp

Entschädigungsk osten Gruppe 1

Entschädigungsk osten Gruppe 2

Entschädigungsk osten Gruppe 3

Entschädigungsk osten Gruppe 4

1.      

Verwaltungsgebühr

Pro Fall angewendet

100 €

100 €

100 €

100 €

2.      

Alufelgen

Deformiert oder gebrochen

440 €

480 €

460 €

550 €

3.      

Antenne

Fehlend / gebrochen

220 €

440 €

440 €

320 €

4.      

Autoplakette, ornament, und Autoschmuck

Fehlend / gebrochen

250 €

140 €

120 €

100 €

5.      

Autosäule

Zerkratzt

480 €

370 €

440 €

410 €

6.      

Autosäule

Zerkratzt und deformiert

710 €

810 €

820 €

650 €

7.      

Kupplung

Nicht funktionsfähig

2,200 €

2,200 €

2,200 €

2,200 €

8.      

Fahrer tür Schloss

Gebrochen

210 €

220 €

280 €

160 €

9.      

Motor

Abgewürter Motor

7,000 €

7,000 €

7,000 €

7,000 €

10.   

Motorhaube

Zerkratzt

600 €

650 €

680 €

750 €

11.   

Motorhaube

Zerkratzt und deformiert

1,000 €

1,100 €

1,150 €

1,200 €

12.   

Auspuff

Fehlend / gebrochen

850 €

850 €

850 €

850 €

13.   

Blinker am Kotflügel

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

50 €

60 €

530 €

690 €

14.   

Nebelleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

250 €

280 €

180 €

200 €

15.   

Frontstoßstange

Zerkratzt

530 €

540 €

430 €

270 €

16.   

Frontstoßstange

Zerkratzt und deformiert

800 €

900 €

830 €

670 €

17.   

Kühlergrill

Fehlend / gebrochen

300 €

410 €

380 €

420 €

18.   

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt

530 €

540 €

540 €

550 €

19.   

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

1,000 €

1,100 €

1,200 €

1,400 €

20.   

Kotflügel vorne links

Zerkratzt

420 €

430 €

350 €

390 €

21.   

Kotflügel vorne links

Zerkratzt und deformiert

600 €

650 €

680 €

730 €

22.   

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt

530 €

540 €

550 €

560 €

23.   

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

650 €

700 €

800 €

1,200 €

24.   

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt

420 €

450 €

470 €

490 €

25.   

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt und deformiert

600 €

650 €

900 €

950 €

26.   

Kunstoffunterboden (alle Schutzelemente aus Kunstoff)

Zerkratzt

200 €

250 €

220 €

250 €

27.   

Kunstoffunterboden (alle Schutzelemente aus Kunstoff)

Deformiert, fehlend oder gebrochen

430 €

680 €

360 €

380 €

28.   

Getriebe

Nicht funktionsfähig

4,200 €

4,200 €

4,200 €

4,200 €

29.   

Scheinwerfer

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

530 €

690 €

850 €

1,200 €

30.   

Radkasten aus Kunstoff (vorne oder hinten, links oder rechts)

Deformiert, fehlend oder gebrochen

150 €

180 €

190 €

200 €

31.   

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt

260 €

290 €

290 €

290 €

32.   

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt und gebrochen

450 €

600 €

370 €

500 €

33.   

Hintere Stoßstange

Zerkratzt

580 €

610 €

370 €

400 €

34.   

Hintere Stoßstange

Zerkratzt und gebrochen

830 €

1,000 €

900 €

750 €

35.   

Rückstahler

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

70 €

100 €

110 €

120 €

36.   

Nebelschlussleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

70 €

100 €

120 €

150 €

37.   

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt

480 €

500 €

520 €

530 €

38.   

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

1,000 €

1,000 €

1,000 €

1,200 €

39.   

Kotflügel hinten links

Zerkratzt

480 €

500 €

520 €

600 €

40.   

Kotflügel hinten links

Zerkratzt und deformiert

650 €

800 €

900 €

1,000 €

41.   

Kotflügel hinten links

Zerkratzt

480 €

500 €

520 €

530 €

42.   

Kotflügel hinten links

Zerkratzt und deformiert

650 €

1,000 €

1,000 €

1,200 €

43.   

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt

480 €

470 €

480 €

600 €

44.   

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt und deformiert

650 €

1,000 €

1,000 €

1,200 €

45.   

Hintere Scheibe

Gebrochen

420 €

670 €

630 €

670 €

46.   

Rückfahrlicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

130 €

150 €

220 €

260 €

47.   

Felgen

Zerkratzt

140 €

180 €

160 €

150 €

48.   

Dach

Zerkratzt

620 €

750 €

720 €

750 €

49.   

Dach

Zerkratzt und deformiert

1,000 €

1,100 €

1,200 €

1,300 €

50.   

Seitengrill

Fehlend / gebrochen

100 €

250 €

300 €

350 €

51.   

Seitenschweller

Zerkratzt

400 €

440 €

420 €

450 €

52.   

Seitenschweller

Zerkratzt und deformiert

630 €

700 €

880 €

900 €

53.   

Seiten Scheibe

Gebrochen

250 €

300 €

230 €

310 €

54.   

Stahlfelgen

Deformiert oder gebrochen

150 €

180 €

320 €

120 €

55.   

Oberflächliche Kratzer pro Karosserieteil

Lack entfernt

60 €

80 €

100 €

120 €

56.   

Rücklicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

230 €

330 €

260 €

150 €

57.   

Kofferraumtür

Zerkratzt

540 €

550 €

550 €

570 €

58.   

Kofferraumtür

Zerkratzt und deformiert

830 €

900 €

1,000 €

1,100 €

59.   

Reifen

Verformt oder fehlt

250 €

250 €

250 €

250 €

60.   

Reifen

Platter Reifenpanne

50 €

60 €

75 €

100 €

61.   

Kunstoffunterboden (alle Schutzelemente aus Kunstoff)

Deformiert, fehlend oder gebrochen

150 €

150 €

400 €

260 €

62.   

Innenpolsterung und andere innenelemente

Verbrannt / Verschlechtert

1,200 €

1,200 €

1,200 €

1,200 €

63.   

Radkappe

Zerkratzt, deformiert oder gebrochen

220 €

250 €

130 €

180 €

64.   

Windschutzscheibe

Gebrochen

650 €

710 €

520 €

1,200 €

*Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht im gleichen Zustand ist wie bei der Übernahme und keine Zahlung erfolgt, stimmt der Kunde einer Erhöhung der Gebühr um 50 Euro zu.

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

Gruppe 4

MCMR

CLMR

ILMR/ILAR

XMMR/XVMD

MDMR

CDMR/ CDAR

CGMR/CGAR

XMAR

NBMH

CDMV/ CDAV

CFMV/CFAV

PFAR

HDMR

DDMR/ DDAR

PLAR/ CFAR

JDAR

EGMR/ EGAR

CWMR/CWAR

IWAR/FFNR

LFBR/LFBD

EDAR

CWMV/CWAV

SFMR/SFAR

PDAR

   

FVMR

 XKMD

 

 

IFAR/ GFBR

WFBD

 

 

  • Tabelle 2 : Verwaltungssanktionen

Crt. No

Strafart

Schadenstyp

Kosten

1.      

Verwaltungsgebühren für Strafen

 

55 €

2.      

Tankgebühr

 

25 €

3.      

Autoreinigung Gebühr

 

25 €

4.      

Übermäßig schmutzige Steuer

 

55 €

5.      

Gebühr für Rauchen im Auto

 

130 €

6.      

Autoschlüssel

Fehlend / gebrochen

440 €

7.      

Fahrzeugpapiere

Fehlend / gebrochen

220 €

8.      

Kennzeichen

Fehlend / gebrochen

280 €

9.      

Zubehör (GPS, Schneeketten, Reifen Pannendienst-kit, Erste-Hilfe-Set, usw.)

Fehlend / gebrochen

75 €

10.   

Strafe für die Weigerung, den Unfallbericht auszufüllen

 

155 €

11.   

Fehlbetankung

 

505 €

12.   

Strafe für unbefugte Rückgabe an einem anderen Ort

 

1500 €

13.   

Strafe für unerlaubten Grenzübertritt

 

300 €

14.   

Kindersitzes / Boosters

Fehlend / gebrochen

155 €

15.   

Strafe für unberechtigten Fahrer

 

55 €

16.   

Strafe für unerlaubten jungen Fahrer

 

1000 €

17.   

Strafe für verspätete Vermietunslängerung

 

55 €

18.   

Verspätungs Gebühr

 

25 €

19.   

Unbefugter Transport des Fahrzeugs über Wasser

 

300€

20.   

Strafe für Via Verde-Gerät

Fehlend / gebrochen

55 €

*Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht im gleichen Zustand ist wie bei der Übernahme und keine Zahlung erfolgt, stimmt der Kunde einer Erhöhung der Gebühr um 50 Euro zu.

Klass Wagen | Kontaktieren Sie uns - Senden Sie uns eine Nachricht (Non-Stop)

2016 - 2025 © KlassWagen. All rights reserved.